EuGH-Urteil: Airlines müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen Entschädigung zahlen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Airlines müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen Entschädigung zahlen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagieren Entschädigungen zahlen müssen, wenn Verspätungen auf ihre eigene Entscheidung zurückgehen, auf verspätet eintreffende Reisende zu warten. Dieses Urteil folgt auf einen Rechtsstreit mit der bulgarischen Fluggesellschaft European Air Charter, die im Juli 2022 am Flughafen Düsseldorf mit erheblichen Störungen konfrontiert war.
Das Gericht stellte klar, dass solche Verspätungen nicht als "außergewöhnliche Umstände" im Sinne des EU-Rechts eingestuft werden können – die Airlines tragen damit die Verantwortung für ihre betrieblichen Entscheidungen.
Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2022 am Flughafen Düsseldorf, wo das Sicherheitspersonal mit überfüllten Bereichen kämpfte. Lange Schlangen bildeten sich, was zu Verzögerungen bei der Abfertigung der Passagiere führte. Die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter entschied sich, auf Reisende eines vorherigen Fluges zu warten, die noch nicht an Bord gegangen waren. Dadurch startete einer ihrer Flüge mit mehr als fünf Stunden Verspätung.
In der Folge musste die Airline alle weiteren Flüge an diesem Tag umorganisieren. Ein späterer Flug von Düsseldorf nach Warna in Bulgarien kam mit über drei Stunden Verspätung an. Zwei Passagiere dieses Fluges fordern nun jeweils 400 Euro Entschädigung.
Der EuGH urteilte, dass die freiwillige Entscheidung der Fluggesellschaft, auf die Reisenden zu warten, die direkte Ursache für die Verspätung war. Frühere Urteile wie der Fall van den Acker (C-174/15) bestätigen, dass Airlines sich nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können, wenn Verzögerungen auf eigene betriebliche Entscheidungen zurückgehen. Das Düsseldorfer Gericht muss nun prüfen, ob European Air Charter eigenständig gehandelt hat, und entsprechend über die Entschädigungsansprüche entscheiden.
Das Urteil des EuGH gibt dem Düsseldorfer Gericht eine klare rechtliche Leitlinie für seine endgültige Entscheidung an die Hand.
Die Richter betonten damit erneut, dass Fluggesellschaften für Verspätungen haften, die auf eigene kommerzielle Entscheidungen zurückgehen. European Air Charter muss sich nun den Entschädigungsforderungen der betroffenen Passagiere stellen. Das Düsseldorfer Gericht wird sein Urteil auf Grundlage der Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH fällen.
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