Hubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord bestraft werden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Änderung des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass Tötungsdelikte, die durch das Geschlecht des Opfers motiviert sind, künftig als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden können.
Nach geltendem Recht können Besitzansprüche in einigen Fällen bereits zu einer Mordanklage führen. Allerdings führen oft verminderte Schuldfähigkeit oder ähnliche Einwände dazu, dass die Taten lediglich als Totschlag gewertet werden. Während Totschlag milder bestraft wird und eine Entlassung nach verbüßter Strafe vorsieht, ermöglicht eine Verurteilung wegen Mordes lebenslange Haftstrafen.
Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Tötet jemand allein wegen des Geschlechts des Opfers – etwa weil es sich um eine Frau handelt –, soll die Tat automatisch als Mord gelten. Die Neuregelung würde die Rechtslage klarer fassen und Zweifelsfälle bei geschlechtsspezifischen Motiven beseitigen.
Die Ministerin betont, dass die Anpassung den Schutz vor sogenannten „Femiziden“ stärken werde. Damit sollen Tötungen, die auf geschlechtsspezifischer Abneigung oder Kontrollabsichten beruhen, konsequent mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden.
Die Reform würde den Mordparagraphen um explizit geschlechtermotivierte Tötungen erweitern und so Schlupflöcher schließen, die es Tätern derzeit ermöglichen, lebenslangen Freiheitsstrafen zu entgehen. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Prüfung und könnte bald beschlossen werden.






