Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – nach 24 Stunden wieder gefasst
Bert HenschelVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – nach 24 Stunden wieder gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle im Landkreis Peine. Rund 24 Stunden nach seiner Flucht wurde er wieder gefasst und in Haft zurückgebracht. Der Vorfall wirft Fragen zu den Hafturlaubsregelungen der Anstalt auf.
Benjamin F. hatte zuvor bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten, bevor es ihm gelang zu fliehen. Diesmal besuchte er während seines unbeaufsichtigten Aufenthalts seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum, setzte sich anschließend auf sein Motorrad und floh. Später war er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, bevor er schließlich gestellt werden konnte.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können auch zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder unter bestimmten Voraussetzungen Hafturlaub erhalten. Entscheidend ist dabei eine Verhaltensprognose, die das Risiko einer Flucht oder erneuter Straftaten ausschließen soll. Gefangene mit lebenslangen Strafen können nach mindestens zehn Jahren Haft für begleitete Aktivitäten oder Ausgänge infrage kommen; für unbeaufsichtigte Tätigkeiten oder kurzfristigen Urlaub gilt eine Wartezeit von acht Jahren.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigte sich angesichts der Flucht unverständlich. Benjamin F. wurde bereits einen Tag nach seiner Flucht wieder ergriffen. Der Fall rückt die Bedingungen, unter denen Häftlingen Hafturlaub gewährt wird, in den Fokus. Die Behörden werden voraussichtlich die Entscheidungsprozesse hinter solchen Genehmigungen überprüfen.






