29 June 2026, 20:33

VBU warnt vor Reform der Minijobs: "Falscher Weg für Wirtschaft und Beschäftigte"

Minijob-Reform: Baden-Württembergischer Unternehmensverband fordert Stopp

VBU warnt vor Reform der Minijobs: "Falscher Weg für Wirtschaft und Beschäftigte"

Der Verband Badischer Unternehmen und Organisationen (VBU) hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Pläne zur Reform des Minijob-Systems in Deutschland zu verwerfen. Die Warnung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Beamte Änderungen der Regeln für geringfügige Beschäftigung prüfen, ohne dass bisher eine endgültige Entscheidung gefallen ist.

Der VBU argumentiert, dass Minijobs eine entscheidende Rolle in Branchen wie dem Handwerk, dem Einzelhandel, der Gastronomie und den sozialen Diensten spielen. Diese Arbeitsverhältnisse helfen Unternehmen, saisonale Nachfragespitzen und kurzfristige Personalengpässe zu bewältigen. Der Verband weist zudem darauf hin, dass vor allem Studierende, Rentner, Teilzeit-Eltern, Pflegekräfte und Nebenverdiener von möglichen Einschränkungen besonders betroffen wären.

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Laut VBU würde eine Abschaffung oder Begrenzung der Minijobs einer versteckten Steuer- und Abgaben-Erhöhung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichkommen. Das aktuelle System generiere bereits erhebliche Einnahmen für die Sozialversicherung durch pauschale Abgaben. Eine Abschaffung, so der Verband, würde den Fachkräftemangel verschärfen und die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen schwächen.

Statt das Minijob-System zu reformieren, fordert der VBU die Regierung auf, Bürokratie abzubauen und die Belastungen für Unternehmen zu verringern. Die Stellungnahme ist eine direkte Reaktion auf die laufenden Diskussionen über mögliche Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung.

Die Position des VBU ist klar: Eine Reform der Minijobs könnte sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schaden. Der Verband besteht darauf, dass solche Änderungen für viele Unternehmen finanzielle Belastungen und betriebliche Schwierigkeiten mit sich bringen würden. Der Appell, die Pläne fallen zu lassen, bleibt nachdrücklich – solange die gesetzlichen Entscheidungen noch ausstehen.

Quelle