Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung
Stilla SagerSachsen-Anhalt: Fast 1.000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung
Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt 976 Menschen ihr rechtliches Geschlecht nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz aktualisiert. Das Gesetz schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren deutlich. Die meisten Antragstellenden waren erwachsen; nur in wenigen Fällen handelte es sich um Minderjährige.
Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft und ermöglicht es Personen, ihr eingetragenes Geschlecht mit weniger bürokratischem Aufwand zu ändern. Wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler mitteilte, waren von den 976 Antragstellenden etwa 40 unter 18 Jahre alt. Bei den meisten dieser jüngeren Fälle handelte es sich um eine Änderung von weiblich zu männlich.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Neuerungen positiv. Die Umstellung laufe seit der Einführung reibungslos, hieß es. In wenigen Einzelfällen hätten Personen nach der ersten Änderung eine zweite Korrektur ihres rechtlichen Geschlechts vorgenommen.
Die Landesregierung bestätigte lediglich vier Fälle solcher erneuten Änderungen, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Nach dem Gesetz ist eine zweite Änderung nach einer Wartefrist von einem Jahr möglich.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat den Prozess der Aktualisierung des rechtlichen Geschlechts in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Fast alle Antragstellenden waren bisher erwachsen; nur ein geringer Teil betraf Minderjährige. Die Reform funktioniert weiterhin nach klaren Regeln – inklusive der Option für eine zweite Änderung nach Ablauf eines Jahres.






