18 April 2026, 10:21

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – doch der Streit geht weiter

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Menschenmenge auf einer Stadtstraße mit Gebäuden und Himmel, beschriftet mit 'Die Schlacht von Stuttgart' unten.

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – doch der Streit geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Nürnberg und der rechtspopulistischen AfD-Partei ein Urteil gefällt. Die Entscheidung erlaubt der Stadt vorerst, Teil des "Bündnisses gegen Rechtsextremismus" zu bleiben – doch der juristische Konflikt ist damit noch lange nicht beendet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Aktivitäten des Bündnisses gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoßen.

Der Rechtsstreit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Mitgliedschaft der Stadt in dem Netzwerk anfocht. Die Partei argumentiert, das Bündnis – dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen angehören – richte sich einseitig gegen Rechtsextremismus. Zudem erhält das Netzwerk öffentliche Fördergelder, darunter auch Mittel von der Stadt Nürnberg und der Metropolregion.

Noch in diesem Jahr hatte das Bündnis vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" gestartet. Die AfD sah darin eine unzulässige politische Einflussnahme.

Am Donnerstag entschied das Leipziger Gericht, dass Nürnberg vorläufig im Bündnis bleiben darf. Allerdings betonte es, ein Austritt der Stadt wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sich Aussagen des Netzwerks direkt Nürnberg zurechnen ließen. Der Fall wurde nun an das Bayerische Verwaltungsgericht zurückverwiesen, das ihn erneut prüfen muss.

Dort müssen zwei zentrale Fragen geklärt werden: Erstens, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und zweitens, ob Nürnberg eine steuernde Rolle innerhalb des Netzwerks einnimmt. Bis dahin bleibt der Rechtsstreit unentschieden.

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Das Urteil ermöglicht Nürnberg zwar den Verbleib im Bündnis, verlängert aber zugleich das Verfahren. Das Bayerische Verwaltungsgericht wird als Nächstes die Ziele der Initiative und die Position der Stadt darin untersuchen. Eine endgültige Entscheidung über die AfD-Klage steht noch aus.

Quelle