Neue Friedhofsatzung 2026: Mehr Wahlfreiheit, aber höhere Gebühren für Bestattungen
Bernd-Dieter RingNeue Friedhofsatzung 2026: Mehr Wahlfreiheit, aber höhere Gebühren für Bestattungen
Im April 2026 steht eine neue Friedhofsatzung zur Abstimmung an. Der Entwurf sieht Änderungen bei Bestattungsgebühren, Graboptionen und Finanzierungsmodellen vor. Die Verantwortlichen wollen damit steigende Kosten ausgleichen und gleichzeitig Familien mehr Wahlmöglichkeiten bieten.
Die überarbeitete Satzung passt mehrere Gebühren an, um die Inflation widerzuspiegeln und die finanzielle Nachhaltigkeit zu verbessern. Die Preise für Grabstellen steigen, wobei die Stadt jedoch weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Gleichzeitig erhöht sich die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent.
Ein eigener Bereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben – wird ohne zusätzliche Gebühren eingerichtet. Familien profitieren zudem von ermäßigten Tarifen für bestimmte Einrichtungen. Urnenrasengräber sind künftig für zwei Bestattungen nutzbar, und individuelle Grabsteine werden zugelassen.
Durch die Neuregelungen rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro. Ziel ist es, die Verwaltungskosten und Bestattungsdienstleistungen vollständig zu refinanzieren, während Subventionen erhalten bleiben.
Der Stadtrat wird am 29. April 2026 über die überarbeitete Satzung entscheiden. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen kurz darauf in Kraft. Der Plan soll ein faireres und transparenteres System für die Friedhofsfinanzierung und -dienstleistungen schaffen.






