10 May 2026, 16:20

Neue Familienrechtsreform: Mehr Schutz für Kinder bei häuslicher Gewalt geplant

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, umrahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Neue Familienrechtsreform: Mehr Schutz für Kinder bei häuslicher Gewalt geplant

Ein geplanter Reformvorschlag im Familienrecht zielt darauf ab, Gerichten stärkere Befugnisse zum Schutz von Kindern und Opfern häuslicher Gewalt einzuräumen. Nach den neuen Plänen könnten Richter gewalttätige Elternteile vom Umgang mit ihren Kindern ausschließen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den Entwurf vorgelegt, um die Schutzmaßnahmen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu verbessern.

Das Vorhaben des Justizministeriums sieht vor, dass Familiengerichte zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote für gewalttätige Eltern anordnen können. Diese Maßnahmen würden greifen, wenn Gewalt gegen den Partner die Sicherheit des Opfers bedroht und ein Verbot notwendig ist, um weitere Schäden zu verhindern. Die Reform berücksichtigt, dass Kinder tiefgehend leiden, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind – selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind.

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Automatische Verbote sind nicht vorgesehen; stattdessen sollen die Gerichte jeden Fall individuell prüfen. Dabei fließen Faktoren wie Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko erneuter Vorfälle in die Entscheidung ein. Je nach Lage könnten Richter auch weniger einschneidende Maßnahmen wie begleitete Besuche anordnen.

Der Reformentwurf ist Teil einer umfassenderen Initiative, um den rechtlichen Schutz für Opfer häuslicher Gewalt zu stärken. Bisher berücksichtigen Familiengerichte Gewalt in Sorgerechtsstreitigkeiten, doch die neuen Regeln sollen die Schutzmechanismen klarer und einheitlicher gestalten.

Falls die Änderungen verabschiedet werden, stünden Richtern mehr Instrumente zur Verfügung, um Kinder und Opfer vor weiterer Gefährdung zu bewahren. Der Vorschlag stellt sicher, dass Gerichte auch dann handeln können, wenn sich die Gewalt nicht unmittelbar gegen das Kind richtet. Das Justizministerium erwartet, dass die Reformen die Sicherheit in familienrechtlichen Verfahren erhöhen.

Quelle