Neue EU-Regel: Ab 19. Juni wird der Stornierungsbutton für Online-Verträge Pflicht
Stilla SagerNeue EU-Regel: Ab 19. Juni wird der Stornierungsbutton für Online-Verträge Pflicht
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in der EU auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die neue Regelung betrifft Online-Verträge und soll Verbrauchern die Widerrufsprozedur erleichtern. In Deutschland tritt sie für alle Unternehmen unter deutscher Rechtshoheit an diesem Tag in Kraft.
Ab dem 19. Juni sind sämtliche Online-Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen, verpflichtet, den Button einzubinden. Dies erfolgt im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Die Richtlinie selbst steht in einigen EU-Mitgliedstaaten noch zur Annahme aus.
Der Button muss leicht auffindbar und eindeutig beschriftet sein. Er darf den Stornierungsvorgang im Vergleich zum Vertragsabschluss nicht durch zusätzliche Schritte erschweren. Nach Betätigung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung – etwa per E-Mail – erhalten, die sie für ihre Unterlagen speichern können.
Das Widerrufsrecht selbst bleibt unverändert: Verbraucher können weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist – in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt – vom Vertrag zurücktreten. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist jedoch auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die neue Pflicht gilt in Deutschland sofort, hängt in anderen EU-Ländern jedoch von der nationalen Umsetzung ab. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist zu vermeiden. Verbraucher profitieren von einem klareren und unkomplizierteren digitalen Widerrufsverfahren.






