Koblenz sichert sich Fördergelder trotz niedriger Grundsteuersätze – dank Rechtsgutachten
Bert HenschelKoblenz sichert sich Fördergelder trotz niedriger Grundsteuersätze – dank Rechtsgutachten
Im Juli 2023 holte der Koblenzer Stadtrat ein Rechtsgutachten zu den Förderrichtlinien für die Stadtentwicklung in Rheinland-Pfalz ein. Dieser Schritt erfolgte, nachdem im Dezember 2022 neue Steuerkraftzahlen des Landes festgelegt worden waren. Diese sogenannten Ausgleichsmesszahlen sind seitdem ein zentraler Faktor für die Gewährung von Fördermitteln an Kommunen.
Die Landesrichtlinien verlangen von den Gemeinden, ihre Einnahmequellen – insbesondere die Grundsteuern – mindestens in Höhe der Ausgleichsmesszahlen auszuschöpfen. Später präzisierten die Landesbehörden, dass Fördergelder dennoch bewilligt werden können, wenn die gesamten grundsteuerbasierten Einnahmen einer Kommune mindestens dem Betrag entsprechen, der sich bei Anwendung dieser Messzahlen ergeben würde.
Koblenz setzt seine Grundsteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Steuerklasse A) sowie für bebaute und unbebaute Grundstücke (Steuerklasse B) unter den landesweiten Vorgaben an. Allerdings liegt der Hebesatz für die Gewerbesteuer über dem Landesdurchschnitt. Trotzdem erzielte die Stadt 2023 rund 24 Millionen Euro mehr an grundsteuerbasierten Einnahmen, als es bei Anwendung der Ausgleichsmesszahlen der Fall gewesen wäre.
Das von Prof. Dr. Steffen Lampert erstellte Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Förderfähigkeit von den Gesamteinnahmen und nicht von den einzelnen Steuersätzen abhängt. Oberbürgermeister David Langner bestätigte, dass die gesamten Grundsteuereinnahmen über den Zugang Koblenz’ zu den Stadtentwicklungsfördermitteln entscheiden werden.
Das Gutachten schafft Klarheit über die Förderkriterien. Dank der hohen grundsteuerbasierten Einnahmen könnte Koblenz seine Förderwürdigkeit sichern. Die Stadt hat nun eine klarere Perspektive, um nach den Landesrichtlinien Mittel für die Stadtentwicklung zu erhalten.
