Koblenz digitalisiert Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen für schnelleren Gewerbeservice
Bert HenschelKoblenz digitalisiert Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen für schnelleren Gewerbeservice
Koblenz führt neues Online-System für Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen ein
Die Stadt Koblenz hat ein neues Online-Portal für die Beantragung von Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen eingeführt. Diese Bescheinigungen sind für alle obligatorisch, die in der Stadt ein genehmigungspflichtiges Gewerbe betreiben. Mit der Neuerung soll das Verfahren für lokale Händler:innen und Unternehmer:innen vereinfacht werden.
Die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Unternehmen keine ausstehenden Steuerverbindlichkeiten, rückständigen Grundsteuern oder unbeglichene Gewerbegebühren hat. Sie wird für verschiedene Genehmigungen benötigt – etwa für Gaststätten, Taxibetriebe oder Immobilienmakler. Ohne diesen Nachweis dürfen Unternehmen in Koblenz nicht legal tätig sein.
Ausgestellt wird die Bescheinigung von den städtischen Behörden, nicht vom Finanzamt. Antragstellende müssen eine Gebühr von 10 Euro im Voraus entrichten; die Zahlungsmöglichkeiten variieren je nachdem, ob der Antrag online oder persönlich gestellt wird. Das Online-Formular ist nun unter koblenz.de/steuersachen abrufbar.
Das digitale System wurde 2023 eingeführt, doch bisher liegen keine Daten vor, wie sich die Bearbeitungszeiten oder die Anzahl der Anträge seitdem entwickelt haben.
Unternehmer:innen in Koblenz müssen die Bescheinigung vor der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis vorlegen. Der Online-Prozess soll die Antragstellung und Gebührenzahlung erleichtern. Noch hat die Stadt jedoch keine Angaben dazu gemacht, wie sich das neue System auf Effizienz oder Nachfrage auswirkt.