22 April 2026, 20:28

Journalist Jonas Müller entgeht Strafverfahren nach monatelangem Rechtsstreit

Ein Mann im Anzug spricht an einem Podium mit Mikrofon zu einer Menge hinter einem Banner, wahrscheinlich über ein Regierungssozialmedienverbot.

Journalist Jonas Müller entgeht Strafverfahren nach monatelangem Rechtsstreit

Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, hat rechtliche Konsequenzen wegen seiner Berichterstattung über Hamado Dipama, ein Mitglied des BR-Rundfunkrats, abwenden können. Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung in Zusammenhang mit zwei Beiträgen auf X (ehemals Twitter) ein. Müller bezeichnete das Ergebnis nach monatelanger Unsicherheit als befreiend.

Der Fall nahm seinen Anfang, als Müller zwei Beiträge über Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post sowie dessen Flüchtlingsstatus veröffentlichte. Unterstützer solidarisierten sich mit Müller und sammelten durch eine Notfall-Spendenaktion 15.000 Euro, um seine Anwaltskosten zu decken.

Mitte März erhielt Müller einen offiziellen Bescheid, in dem ihm vorgeworfen wurde, auf seinem Blog "angeblich rassistische Äußerungen" getätigt zu haben. Der erste Beitrag thematisierte Dipamas Reaktion auf einen Instagram-Post der Gruppe Afrokratie, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren, bevor der Begriff später geändert wurde. Im zweiten Beitrag stellte Müller die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er plane, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren, um ein Mausoleum einzuweihen.

Für Müller war das Ermittlungsverfahren eine schwere Belastung. Er gab zu, dass es ihn emotional stark beansprucht und an sich selbst habe zweifeln lassen. Gleichzeitig kritisierte er das Justizsystem, das Beschuldigte mit hohen finanziellen Hürden konfrontiere, während Kläger in der Regel vom Staat unterstützt würden – selbst bei haltlosen Beleidigungsklagen.

Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft kam für Müller wie eine ersehnte Entlastung. Er betonte, dass seine Tweets sachlich korrekt gewesen seien und eine Verurteilung ein gefährliches Präzedenzfall für Journalisten hätte sein können, die über Personen des öffentlichen Lebens berichten. Die durch Crowdfunding gesammelten 15.000 Euro halfen ihm, die Anwaltskosten zu tragen, und zeigten die breite öffentliche Unterstützung für seine Arbeit.

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Mit dem Abschluss des Verfahrens kann Müller nun ohne die Drohung rechtlicher Schritte weiter berichten. Der Fall unterstreicht die Herausforderungen, mit denen Journalisten konfrontiert sind, wenn sie über heikle Themen im Zusammenhang mit öffentlichen Persönlichkeiten berichten. Die Spendenaktion machte zudem deutlich, wie stark die Öffentlichkeit hinter Müllers Recht steht, sachliche Kritik zu veröffentlichen.

Quelle