Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Antonio KlotzGericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Ein deutsches Gericht hat Der Spiegel untersagt, bestimmte Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen im Zusammenhang mit einem Deepfake-Skandal zu veröffentlichen. Das Hanseatische Oberlandesgericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Teile der Berichterstattung des Magazins einschränkt. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit KI-generierter Fake-Pornografie und häuslicher Gewalt.
Das Gericht entschied, dass es nicht ausreichend Beweise für die Behauptung gebe, Ulmen habe KI-erzeugte Fake-Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Zudem untersagte es dem Magazin, eine 50 Jahre alte E-Mail zwischen Ulmen und seinem Verteidigungsteam zu zitieren, da diese in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ falle. Der Spiegel darf jedoch weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen der körperlichen Misshandlung beschuldigt.
Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, der ursprüngliche Spiegel-Artikel habe zu einer übermäßigen Medienberichterstattung und einer ungerechten öffentlichen Debatte geführt. Unterdessen ermitteln Staatsanwälte in Potsdam gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe der häuslichen Gewalt.
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Politiker strengere Regulierungen gegen den Missbrauch von KI fordern. SPD-Chefin Bärbel Bas, die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) haben sich für schärfere Maßnahmen ausgesprochen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte zudem Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen.
Die einstweilige Verfügung begrenzt, was Der Spiegel über Ulmens mutmaßliche Verstrickung in den Deepfake-Skandal berichten darf. Das Magazin kann zwar weiterhin über Fernandes’ Misshandlungsvorwürfe informieren, muss jedoch unbewiesene Behauptungen vermeiden. Der Fall unterstreicht die anhaltende Debatte über den Missbrauch von KI und die Notwendigkeit stärkerer rechtlicher Schutzmechanismen.






