EU prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen und Beihilfen
Bernd-Dieter RingEU prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen und Beihilfen
Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zum Verkauf des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes in Deutschland eingeleitet. Die Prüfung soll klären, ob die Transaktion mit den EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und fairem Wettbewerb vereinbar war.
Die Ermittlungen folgen einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021, das die Genehmigung des Verkaufs durch die Kommission von 2014 wegen Verfahrensfehlern für nichtig erklärte. Die erneute Aufnahme des Falls bedeutet zu diesem Zeitpunkt keine Vorverurteilung.
Die Kommission wird bewerten, ob das Verkaufsverfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei ablief. Zudem prüft sie, ob die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH unzulässige Vorteile erhielt. Darüber hinaus soll die Untersuchung aufdecken, ob nach dem Kauf weitere staatliche Beihilfen flossen.
Die Einleitung des Verfahrens sagt nichts über das endgültige Ergebnis aus. Die Erkenntnisse werden zeigen, ob der Verkauf und spätere Maßnahmen gegen EU-Beihilferegeln verstoßen haben. Die Kommission wird ihre Schlussfolgerungen nach Abschluss der Prüfung veröffentlichen.






