Erfurt verhandelt mit Ex-Personalleiter über sechsstelligen Vergleich nach umstrittenen Vorwürfen
Antonio KlotzErfurt verhandelt mit Ex-Personalleiter über sechsstelligen Vergleich nach umstrittenen Vorwürfen
Ein möglicher außergerichtlicher Vergleich zeichnet sich zwischen der Stadt Erfurt und ihrem ehemaligen Personalleiter Guy Montavon ab. Montavon war vor mehr als zwei Jahren fristlos entlassen worden, nachdem ihm Machtmissbrauch und sexuelles Fehlverhalten vorgeworfen worden waren. Diese Vorwürfe wurden jedoch nie gerichtlich bewiesen, auch wenn die Stadt später finanzielle Vergehen als Grund für seine Entlassung angab.
Der Streit begann, als Montavon Anfang 2022 seinen Posten verlor. Zunächst verwies die Stadt auf schwerwiegendes Fehlverhalten, darunter Amtsmissbrauch und unangemessenes Verhalten. Doch keine gerichtliche Entscheidung bestätigte diese Anschuldigungen. Stattdessen verlagerten die Verantwortlichen ihre Begründung später auf finanzielle Unregelmäßigkeiten.
Die Verhandlungen über eine Einigung gewannen an Fahrt, nachdem im Mitte März ein Schlichtungsgespräch stattfand. Beide Seiten sollen sich laut Berichten auf eine Summe im mittleren sechsstelligen Bereich geeinigt haben, die vor allem ausstehende Gehaltszahlungen abdecken würde. Doch die Gespräche stockten, als Montavon nach einer grundsätzlichen Einigung eine zusätzliche Forderung stellte.
Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU) informierte vergangenen Donnerstag den Ältestenrat des Stadtrats über den Stand der Dinge. Falls der Vergleich gebilligt wird, könnte er bis Mai unterzeichnet werden. Scheitern die Verhandlungen, wird der Fall im September vor dem Erfurter Arbeitsgericht weiterverhandelt. Laut den vorgeschlagenen Bedingungen würde Montavon im Gegenzug seine Klage auf Wiedereinsetzung zurückziehen.
Die Einigung bleibt jedoch unsicher, da Montavons jüngste Forderung eine endgültige Entscheidung verzögert. Wird der Vergleich angenommen, würde er den langwierigen Rechtsstreit beenden und rückständige Bezüge ausgleichen. Kommt es zu keiner Lösung, muss sich das Gericht im Herbst erneut mit der Sache befassen.






