DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und Steuerangaben
Stilla SagerDAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und Steuerangaben
Apotheken, die mit der DAK-Gesundheit zusammenarbeiten, müssen sich künftig an strengere Regeln bei der Preis- und Mehrwertsteuerangabe halten. Ab dem 1. Mai 2026 können unvollständige oder fehlerhafte Angaben zur Ablehnung von Abrechnungen und Problemen bei der Kostenübernahme führen. Die Änderungen sollen die Kostenvoranschläge und Rechnungsstellung für die Krankenkasse effizienter gestalten.
Nach den neuen Vorgaben müssen Apotheken bei elektronischen Kostenvoranschlägen sowohl die Preise als auch die Mehrwertsteuerinformationen angeben. Wird ein Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) genannt, ist zusätzlich ein Mehrwertsteuer-Hinweis erforderlich – etwa "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)". Dadurch wird die steuerliche Zuordnung eindeutig.
Bei der automatisierten Abrechnung muss der Mehrwertsteuer-Hinweis stets dem Preis beigeordnet werden. Es gelten standardisierte Codes: "1" für den vollen Steuersatz und "2" für den ermäßigten Satz. Diese Maßnahme soll Fehler in der Rechnungsstellung vermeiden.
Ausnahmen gibt es, wenn vertraglich Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) vereinbart sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur zusätzlichen Angabe des Mehrwertsteuer-Hinweises.
Bei Nichteinhaltung der Regeln drohen abgelehnte Abrechnungen oder Streitigkeiten über die Kostenübernahme. Die neuen Bestimmungen treten im Mai 2026 vollumfänglich in Kraft und geben den Apotheken Zeit, ihre Systeme anzupassen.
Die aktualisierten Richtlinien verlangen von den Apotheken eine präzise Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer bei der Zusammenarbeit mit der DAK-Gesundheit. Verstöße können zu Verzögerungen oder Ablehnungen bei der Abrechnung führen. Die Änderungen sollen die Berichterstattung standardisieren und Fehler bei Kostenvoranschlägen sowie Rechnungen reduzieren.






