Brandenburg verbietet religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte im Gerichtssaal
Stilla SagerBrandenburg verbietet religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte im Gerichtssaal
Brandenburg führt Neutralitätsgesetz ein: Religiöse Symbole und politische Kleidung für Richter und Staatsanwälte verboten
Brandenburg bereitet die Einführung eines Neutralitätsgesetzes vor, das religiöse Symbole und politisch auffällige Kleidung für Richter und Staatsanwälte in Gerichtssälen untersagt. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Debatten in ganz Deutschland über die religiöse Ausdrucksfreiheit von Beamten. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Regelungen erlassen, um die Unparteilichkeit der Justiz zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zurück. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass religiöse Symbole, die von Amtsträgern in Gerichtssälen getragen werden, das öffentliche Vertrauen in eine vorurteilsfreie Rechtsprechung untergraben könnten. Nach den neuen Brandenburgischen Vorschriften wären sichtbare Kopftücher, Kippas und Kreuze künftig verboten.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt die Maßnahme. Er schlägt vor, das Verbot auch auf Laienrichter und sogar Tattoos auszuweiten. Kirschnick verwies auf einen Fall im Land, in dem eine Referendarin ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen wollte und stattdessen einer aufsichtsführenden Staatsanwältin zugewiesen wurde.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung in Brandenburg treibt das Gesetz voran, um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Das Justizministerium in Potsdam hat jedoch noch keinen Zeitpunkt für die finale Verabschiedung der Regelung genannt.
Das Neutralitätsgesetz reiht Brandenburg in die Gruppe jener Bundesländer ein, die religiöse Symbole in Gerichtssälen bereits eingeschränkt haben. Es spiegelt die bundesweite Diskussion wider, wie sich religiöse Freiheit mit dem Grundsatz der richterlichen Neutralität in Einklang bringen lässt. Die Umsetzung des Gesetzes hängt nun vom weiteren legislativen Verfahren in den kommenden Monaten ab.






