Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungsloyalität
Antonio KlotzBrandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungsloyalität
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil der Vorinstanz und erklärte ihre Entlassung aus der Ausbildung für gerechtfertigt.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Bewerber nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten verfassungsfeindliche Äußerungen der Männer, was Bedenken an ihrer Loyalität zum demokratischen System aufkommen ließ.
Die Treue zur Verfassung ist eine zentrale Voraussetzung für alle Beamten in Deutschland. Anwärter in Probezeit können sofort entlassen werden, wenn sie diesen Maßstab nicht erfüllen. Das Gericht urteilte, dass bereits begründete Zweifel an der Verfassungsloyalität eines Einzelnen für eine Entlassung ausreichen.
Nach deutschem Recht müssen Beamte die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist, aktiv verteidigen. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.
Die Entlassung der beiden Anwärter wurde als rechtmäßig bestätigt. Ihr Verhalten wurde als unvereinbar mit den Pflichten des öffentlichen Dienstes bewertet. Die Entscheidung unterstreicht die strengen Anforderungen an die Verfassungsloyalität von Polizisten in Brandenburg.






