19 June 2026, 00:24

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt durch Klagen gestoppt

Verzögerung bei A39-Erweiterung: Entscheidendes Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt durch Klagen gestoppt

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen Klagen blockiert

Die Erweiterung der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt wegen rechtlicher Herausforderungen weiterhin nicht voran. Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt umfasst unter anderem eine neue Rastanlage und soll wichtige Landkreise in der Region besser verbinden.

2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt der A39 eingereicht. Das Gericht gab dem Kläger zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und zusätzliche Verfahren notwendig wurden. Dennoch bleibt die Planfeststellung für den südlichen Streckenabschnitt bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht vorläufig nicht vollziehbar.

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Der BUND reichte 2024 eine weitere Klage ein, über die noch nicht entschieden wurde. Eine mündliche Verhandlung ist für den 23. Juni angesetzt, mit einem Urteil wird voraussichtlich am kommenden Dienstag gerechnet. Der südliche Abschnitt der Autobahn soll von Wolfsburg bis nach Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn führen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra eine Rastanlage am Tappenbecker Moor vorgesehen.

Nach Fertigstellung wird die A39 Lüneburg und Wolfsburg miteinander verbinden und dabei durch die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel führen. Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte den Weg für die Bauarbeiten in den umstrittenen Abschnitten freimachen. Bei einer Genehmigung würde das Projekt einschließlich der neuen Rastanlage voranschreiten. Das Urteil wird zeigen, ob der Planfeststellungsbeschluss nun vollstreckbar ist.

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