Wirtschaft protestiert gegen geplantes Tariftreuegesetz vor Bundesratsentscheid
Stilla SagerWirtschaft protestiert gegen geplantes Tariftreuegesetz vor Bundesratsentscheid
Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) stößt vor einer entscheidenden Abstimmung auf massiven Widerstand seitens der Wirtschaft. Das Gesetz, das der Bundestag Ende Februar verabschiedet hat, würde Unternehmen, die sich um Bundesaufträge über 50.000 Euro bewerben, verpflichten, strenge Tarifbindungsregeln einzuhalten. Kritiker bemängeln, es schaffe unnötige Bürokratie und könnte Firmen gänzlich von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken.
Der Bundesrat wird am Freitag, den 27. März 2026, über die Vorlage beraten. Damit das Gesetz in Kraft tritt, müssen 15 der 16 Bundesländer zustimmen.
Das TTG war zwar bereits am 26. Februar 2026 vom Bundestag beschlossen worden, wurde seitdem jedoch nachgebessert. Zu den Änderungen gehören die Herausnahme von Lieferdiensten aus dem Geltungsbereich, präzisere Regelungen zur Zertifizierung – etwa die Einreichung von Unterlagen über die Rentenversicherung – sowie die Festlegung einer Auftragsschwelle von 50.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Verträge der Bundeswehr bleiben ausgenommen.
Die Wirtschaft reagiert scharf. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete das Gesetz als überzogenen Eingriff und warnte, es werde Investitionen in einer ohnehin schwachen Konjunktur abschwächen. BDA-Präsident Rainer Dulger argumentierte, die bestehenden Vergaberegeln seien für die meisten Unternehmen bereits zu komplex. Eine Umfrage des Forsa-Instituts untermauert diese Kritik: 75 Prozent der Unternehmen empfinden die Anforderungen an öffentliche Ausschreibungen als übertrieben.
Die Folgen könnten gravierend sein: 43 Prozent von 1.000 befragten Betrieben gaben an, künftig möglicherweise ganz auf die Bewerbung um staatliche Aufträge zu verzichten. Verstöße gegen das TTG könnten zudem zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen – was die Sorgen potenzieller Bieter weiter schürt.
Die anstehende Abstimmung im Bundesrat wird entscheiden, ob das TTG Gesetz wird. Bei einer Verabschiedung müssten Unternehmen für Bundesaufträge über 50.000 Euro Tarifstandards erfüllen. Wirtschaftsvertreter warnen, dies könnte den Wettbewerb um öffentliche Projekte verringern und in einer wirtschaftlich kritischen Phase Investitionen hemmen.






