25 March 2026, 00:25

Wildkräuter sammeln: Was ist in Deutschland erlaubt – und was nicht?

Zwei Kaninchen laufen über ein saftiges grünes Feld mit Bäumen auf beiden Seiten und Text unten.

Wildkräuter sammeln: Was ist in Deutschland erlaubt – und was nicht?

Wildkräuter und Blumen sammeln in Deutschland: Was ist erlaubt?

In Deutschland ist das Sammeln von Wildkräutern und Blumen weit verbreitet – doch je nach Standort gelten strenge Regeln. Zwar erlaubt das Bundesrecht in bestimmten Gebieten das Pflücken kleiner Mengen für den Eigenbedarf, doch es gibt zahlreiche Einschränkungen, besonders auf landwirtschaftlichen Flächen. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen, vor allem in geschützten Zonen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 3 ermöglicht die sogenannte Handstraußregelung, dass Privatpersonen kleine Mengen wild wachsender Pflanzen wie Bärlauch für den persönlichen Gebrauch sammeln dürfen. Dies gilt jedoch nur auf nicht geschützten Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten. Für das Sammeln außerhalb der Saison gibt es keine Sonderregelungen, und in Schutzgebieten können Verstöße gegen Landesgesetze Strafen von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

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Der Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen ist stark eingeschränkt. In Schleswig-Holstein ist das Betreten von Ackerland grundsätzlich verboten. In anderen Bundesländern ist der Zutritt während der Wachstumsphase oft untersagt, um Ernteschäden zu vermeiden. Das Betreten von Wiesen kann die Erträge der Landwirte mindern, und das unerlaubte Pflücken von Wildpflanzen ist in der Regel illegal.

Am sichersten ist es, vor dem Sammeln die Erlaubnis des Grundstückseigentümers einzuholen. Auch wenn frisches Grün oft als Futter für Haustiere benötigt wird, kann das Pflücken ohne Genehmigung gegen das Gesetz verstoßen. Weitere Hinweise bietet der Artikel "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?".

Die Vorschriften zum Sammeln von Wildpflanzen variieren je nach Region und Flächennutzung. Bundesweit ist das Pflücken in unbegrenzten Gebieten in Maßen erlaubt, doch auf landwirtschaftlichen und geschützten Flächen gelten strengere Auflagen. Wer unsicher ist, sollte stets die örtlichen Bestimmungen prüfen oder den Eigentümer um Erlaubnis fragen, um Bußgelder zu vermeiden.

Quelle