Rentenkommission plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 2051
Bert HenschelRentenkommission plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 2051
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter für alle Arbeitnehmer anzuheben. Im aktuellen System können alle, die nach 1964 geboren wurden, mit 67 Jahren in Rente gehen – unabhängig von Beruf oder Beitragszeiten. Die Regierung plant nun, dieses Alter weiter zu erhöhen und es an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.
Bisher gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland dasselbe Renteneintrittsalter, unabhängig von ihrer Tätigkeit. Die Kommission empfiehlt eine Änderung: Demnach sollen Arbeitnehmer 2041 mit 67,5 Jahren und 2051 mit 68 Jahren in Rente gehen. Zudem soll die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren entfallen.
Die Kommission lehnte es ab, das Renteneintrittsalter an die Beitragsjahre zu knüpfen, obwohl dies als gerechter angesehen wird. Bundeskanzler Friedrich Merz argumentierte, dass Personen, die später ins Berufsleben einsteigen, weniger eingezahlt hätten als solche, die mit 16 beginnen und 45 Jahre durchgehend arbeiten.
Für Arbeitnehmer in körperlich anspruchsvollen Berufen könnte es schwierig werden, das neue Renteneintrittsalter zu erreichen. Die Vorschläge sehen daher eine „individuelle Gesundheitsbewertung“ vor, die in solchen Fällen einen früheren Rentenbeginn ermöglichen soll. Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, würden von höheren Renten über einen längeren Zeitraum profitieren.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen. Das würde für alle ein höheres Renteneintrittsalter bedeuten – besonders betroffen wären Menschen ohne Hochschulabschluss. Ziel der Reformen ist es, die Renten an die steigende Lebenserwartung und die Beitragsniveaus anzupassen.
