Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer Straftat bleiben
Bert HenschelRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer Straftat bleiben
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform der Schwarzfahr-Paragrafen in Deutschland
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Die aktuellen Regelungen belasteten seiner Ansicht nach das Justizsystem übermäßig. Seine Vorschläge zielen darauf ab, Strafen für Bagatelldelikte zu lockern, während schwere Verstöße weiterhin konsequent geahndet werden sollen.
Frister lehnt eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab, der Schwarzfahren unter Strafe stellt. Stattdessen schlägt er vor, das Gesetz so zu reformieren, dass nur besonders schwerwiegende Fälle als Straftat verfolgt werden. Einfaches Schwarzfahren – etwa das Umgehen von Kontrollen ohne Gewaltanwendung – solle demnach nicht länger als kriminelle Handlung gelten.
Der Experte verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies widerspreche dem Grundsatz, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden solle. Zwar lehnt Frister eine Herabstufung der Beförderungserschleichung zu einem bloßen Ordnungswidrigkeitenrecht ab, warnt jedoch, dass Zwangshaft unter den aktuellen Regelungen weiterhin zu Haftstrafen führen könne.
Besonders problematisch sei, so Frister, dass jeder achte Fall im Jahr 2024 auf Schwarzfahren im Fernverkehr entfiel. Solche Delikte könnten aufgrund des höheren finanziellen Schadens durchaus strafrechtlich relevant bleiben. Sein Hauptanliegen ist es jedoch, die Gerichte zu entlasten, indem der Fokus auf tatsächlich verwerfliches Verhalten gelegt wird – statt auf geringfügige Vertragsverstöße.
Die Mehrheit der Schwarzfahr-Fälle stuft Frister als zivilrechtliches Unrecht ein, nicht als kriminelle Handlung. Nur bei vorsätzlicher Täuschung oder erheblichem Schaden solle es seiner Meinung nach zu einer Strafverfolgung kommen.
Mit seinen Reformvorschlägen will Frister das juristische Verfahren effizienter gestalten und überflüssige Anklagen vermeiden. Künftig sollten nur noch die schwerwiegendsten Fälle von Beförderungserschleichung als Straftat gelten. Die Änderungen würden den Schwerpunkt auf gravierende Verstöße legen, während leichtere Vorfälle als vertragliche Streitigkeiten behandelt würden.






