Matthias Hundt widerruft Rücktritt – doch der Berliner Senat drängt auf Entlassung
Stilla SagerMatthias Hundt widerruft Rücktritt – doch der Berliner Senat drängt auf Entlassung
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, nimmt seinen Rücktritt zurück
Nach wochenlanger medialer Spekulation und rechtlicher Prüfung im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch eines seiner früheren Unternehmen hat Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, seine Rücktrittsentscheidung revidiert. Trotz des Rückzugs treibt der Senat die Pläne für seine Entlassung weiter voran.
Hundt hatte zunächst seinen Rücktritt eingereicht, diesen später jedoch zurückgenommen. Als Begründung führte er Frustration über unbegründete Vorwürfe und anhaltende Mediengerüchte an. Seine Anwälte argumentierten, den Anschuldigungen fehle jede Grundlage, woraufhin er sich entschied, diese direkt anzufechten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt derzeit gegen Hundt wegen seiner Rolle bei der Insolvenz der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH. Gerichtsakten zufolge begannen die Insolvenzverfahren für das Unternehmen am 25. November 2025. Parallel dazu läuft eine Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, um mögliche ausstehende Beitragszahlungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen zu klären.
Auch Hundts Verbindung zu einem weiteren Unternehmen, der Humboldt Capture Germany GmbH, steht unter Beobachtung. Offizielle Stellen bestätigten, dass er zwar keine Anteile an der Firma hielt, jedoch bis Herbst 2024 als externer Geschäftsführer tätig war. Trotz der laufenden Ermittlungen hat er weiterhin Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von etwa 72.000 Euro – was einem halben Jahresgehalt entspricht.
Der Berliner Senat treibt indes das Entlassungsverfahren voran. Eine endgültige Entscheidung über seine Abberufung soll bis Dienstag formal beschlossen werden. Hundts Rücknahme des Rücktritts stoppt den Prozess nicht. Die Ergebnisse der Dresdner Ermittlungen und der Rentenprüfung dürften die weiteren rechtlichen Schritte maßgeblich beeinflussen. Bis dahin bleibt er berechtigt, die Abfindung zu erhalten, während die Verfahren andauern.






