Mainzer Hundebesitzer fordern eingezäunte Auslaufflächen im MLK-Park
Bert HenschelMainzer Hundebesitzer fordern eingezäunte Auslaufflächen im MLK-Park
Protest für bessere Hundeauslaufflächen im Mainzer Martin-Luther-King-Park
Im Juli 2025 fand im Mainzer Martin-Luther-King-Park (MLK-Park) eine Demonstration für bessere Hundeauslaufmöglichkeiten statt. Hundebesitzer forderten mehr eingezäunte Bereiche, in denen ihre Tiere frei laufen können. Der Park ist eine wichtige Fußgänger- und Radverbindung zwischen Hartenberg-Münchfeld und der Innenstadt und bereits jetzt ein beliebter Treffpunkt für Spaziergänger und Hundebesitzer – obwohl dort offiziell Leinenpflicht herrscht.
Der MLK-Park bietet als vielgenutzte Grünfläche Bänke, einen Tischtennistisch, eine Boule-Bahn, einen Fußballplatz und einen Basketballkorb. Trotz dieser Ausstattung nutzen viele Hundebesitzer die Fläche zum Freilauf ihrer Tiere, was immer wieder zu Konflikten führt. Schilder weisen den Park ausdrücklich als "öffentliche Grünanlage" aus, in der Hunde angeleint sein müssen.
Die Proteste veranlassten den Mainzer Stadtrat, Behörden damit zu beauftragen, mögliche Standorte für eingezäunte Hundewiesen zu prüfen. Stadträtin Steinkrüger betonte jedoch, dass eine Umwidmung bestehender Grünflächen in Hundezonen nicht infrage komme. Auch die langfristigen Pläne der Stadt für den MLK-Park sehen dort keine Änderungen vor.
Mainz steht vor der Herausforderung, neue Hundeauslaufflächen zu schaffen, da der Platz für Grünanlagen begrenzt ist. Die Stadt erhebt bereits die höchste Hundesteuer Deutschlands – rund 186 Euro pro Jahr für den ersten Hund – doch wie diese Mittel verwendet werden, bleibt unklar. Da nur wenige große Grundstücke verfügbar sind, gestaltet sich die Suche nach geeigneten Standorten für spezielle Hundeparks schwierig.
Der Protest hat die Stadtverwaltung nun dazu gebracht, alternative Flächen für eingezäunte Hundebereiche zu erkunden. Beamte sollen verfügbare Grundstücke prüfen, doch konkrete Lösungen stehen noch aus. Bis auf Weiteres bleibt der MLK-Park ein gemeinschaftlich genutzter Raum – mit geltender Leinenpflicht.






