Grüne reformieren Satzung nach Belästigungsskandal um Berliner Kandidat
Stilla SagerGrüne reformieren Satzung nach Belästigungsskandal um Berliner Kandidat
Die Grünen haben eine neue Satzung eingeführt, um sexuelle Belästigung innerhalb der eigenen Reihen zu bekämpfen. Der Schritt erfolgt nach einer Überprüfung der internen Handhabung eines viel beachteten Falls, der einen Berliner Kandidaten betraf. Die Partei will damit interne Abläufe klarer regeln und den Schutz der Beteiligten verbessern.
Vor einem Jahr hatte eine interne Kommission die Reaktion der Partei auf Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar untersucht. Die Prüfung deckte Mängel im damaligen Ombudsverfahren auf und kam zu dem Schluss, dass das Verfahren für politische Zwecke instrumentalisiert worden war.
Gelbhaar, der die Belästigungsvorwürfe zurückwies, hatte ursprünglich geplant, bei der Wahl im Berliner Bezirk Pankow anzutreten. Letztlich verlor er aufgrund der Anschuldigungen seine Kandidatur als Direktbewerber.
Nach der neuen Satzung sollen Schlichtungsstellen in Beschwerdekommissionen Vorrang vor Sanktionen haben. Disziplinarmaßnahmen werden stattdessen von parteiinternen Schiedsgerichten geprüft. Die Regeln sehen zudem vor, Interessenkonflikte zu vermeiden und die Vertraulichkeit zu wahren. Bei möglichen Straftaten werden Betroffene an externe Beratungsstellen verwiesen und über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt.
Das überarbeitete Regelwerk zielt darauf ab, interne Parteigremien klarer von Beschwerdeverfahren zu trennen und strukturierte Wege für die Bearbeitung schwerwiegender Vorwürfe zu schaffen. Die Änderungen folgen der Kritik an früheren Praktiken und sollen das Vertrauen in den Umgang der Partei mit solchen Fällen wiederherstellen.
