08 June 2026, 22:24

Gericht stoppt Linke nach AfD-Klage wegen angeblicher Parkinson-Spott-Vorwürfe

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linke nach AfD-Klage wegen angeblicher Parkinson-Spott-Vorwürfe

Ein Gericht in Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linken untersagt, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage von 13 AfD-Abgeordneten, die sich durch die Äußerungen diffamiert fühlten. Der Streit dreht sich um Vorwürfe, die während einer Landtagssitzung im April 2025 erhoben wurden.

Auslöser des Konflikts war der Vorwurf des Linken-Politikers Dirk Bruhn, AfD-Mitglieder hätten seine Parkinson-Symptome nachgeahmt. Die AfD-Abgeordneten wiesen die Behauptung zurück und reichten Klage ein. Ein erster Antrag auf eine einstweilige Verfügung war vom Landgericht Rostock teilweise abgewiesen worden, doch das Oberlandesgericht griff später ein.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Richter urteilten, dass die Vorwürfe der Linken weitgehend unbelegt seien. Sie verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und kamen zu dem Schluss, dass die Behauptungen größtenteils falsch seien. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, doch persönliche Beleidigungen seien inakzeptabel.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult begrüßte die Entscheidung als Sieg. Sein Kollege Thore Stein warf der Linken vor, wissentlich falsche Behauptungen zu verbreiten, um Reputationen zu schädigen. Das endgültige Urteil bestätigte, dass die Persönlichkeitsrechte der Kläger durch die umstrittenen Äußerungen verletzt worden seien.

Die einstweilige Verfügung verbietet der Linken, die beanstandeten Passagen erneut zu veröffentlichen. Die richterliche Entscheidung stützte sich maßgeblich auf die fehlenden Beweise für die ursprünglichen Vorwürfe. Beide Seiten müssen sich nun an die rechtlichen Auflagen des Urteils halten.

Quelle