Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Zitat aus dem Jahr 1931
Antonio KlotzErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Zitat aus dem Jahr 1931
Deutsche Behörden haben ein Ermittlungsverfahren gegen das konservative Online-Magazin Achse des Guten eingeleitet. Der Vorwurf bezieht sich auf einen im Mai 2024 veröffentlichten Artikel, in dem ein historischer Slogan zitiert wurde, der mittlerweile als rechtswidrig eingestuft wird. Die 2004 vom ehemaligen Der-Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründete Plattform ist für ihre liberalkonservative Ausrichtung bekannt.
Auslöser des Verfahrens war eine Anzeige gegen den Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'", die bei der Meldestelle Hessen Gegen Hetze einging – einer Einrichtung zur Erfassung illegaler Online-Inhalte. Die Beschwerde wurde an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet, wobei auch das Bundeskriminalamt (BKA) in die Ermittlungen eingebunden ist.
Der umstrittene Artikel greift einen Text aus dem Jahr 1931 auf, der im SPD-nahen "Reichsbanner" erschien und den Spruch "Alles für Deutschland" enthielt. Diese Parole wurde kürzlich von deutschen Gerichten für verfassungswidrig erklärt – nach zwei Verurteilungen 2024 gegen den AfD-Politiker Björn Höcke, der sie in öffentlichen Reden verwendet hatte. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch das Oberverwaltungsgericht Brandenburg stuften den Slogan seitdem unabhängig vom historischen oder politischen Kontext als strafrechtlich relevantes Symbol ein.
Nach deutschem Recht ist die Verwendung verbotener Zeichen nicht automatisch strafbar, wenn sie der politischen Bildung oder der Berichterstattung über historische Ereignisse dient. Unklar bleibt jedoch, auf welcher rechtlichen Grundlage die Ermittlungen gegen Achse des Guten geführt werden, da der Artikel offenbar unter diese Ausnahmefälle fällt. Trotz fehlender offensichtlicher Rechtsverstöße läuft das Verfahren weiter.
Das Ergebnis der Ermittlungen könnte präjudiziell für den Umgang mit historischen Bezügen in Deutschlands strengen Gesetzen zu verfassungsfeindlichen Symbolen werden. Der Fall wirft indes grundsätzliche Fragen auf: Wo verlaufen die Grenzen zwischen Journalismus, historischer Berichterstattung und rechtlichen Schranken? Warum die Ermittlungen überhaupt eingeleitet wurden, haben die Behörden bisher nicht erklärt.






