07 June 2026, 14:21

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohngerechtigkeit – und riskiert Sanktionen

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohngerechtigkeit – und riskiert Sanktionen

Deutschland verpasst EU-Frist für strengere Lohntransparenzgesetze

Deutschland hat die EU-Frist zur Einführung schärferer Regeln für Lohngerechtigkeit verpasst. Das Land hätte bis Montag, den 10. Juni 2026, neue Vorschriften umsetzen müssen, drohen nun aber mögliche rechtliche Schritte. Die aktuellen Bestimmungen erlauben es Arbeitnehmern zwar, Gehaltsvergleiche anzufordern – doch nur wenige nutzen dieses Recht aus Angst vor negativen Konsequenzen.

Die Europäische Kommission könnte nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Durch die Verzögerung bleibt das Land hinter den EU-weiten Transparenzregeln zurück, die anhaltende Lohnungleichheiten bekämpfen sollen. In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt derzeit 15,6 Prozent weniger pro Stunde als Männer.

Neue EU-Vorgaben: Mehr Offenlegung, weniger Diskriminierung Nach der neuen EU-Richtlinie müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig Berichte zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden veröffentlichen. Arbeitgeber werden zudem verpflichtet, in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter anzugeben und dürfen Bewerber nicht mehr nach früheren Verdiensten fragen. Beschäftigte erhalten das Recht, durchschnittliche Gehaltsdaten für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern.

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Bisher ermöglicht das deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 zwar bereits, dass Mitarbeiter Gehaltsvergleiche innerhalb ihres Betriebs beantragen können. Doch die Inanspruchnahme bleibt gering, da viele negative Folgen fürchten. Die EU führt die anhaltenden Lohnunterschiede auf strukturelle Probleme zurück, darunter fehlende Kinderbetreuungsplätze sowie Vorurteile, die Einstellungen und Beförderungen beeinflussen.

Umsetzung verzögert sich bis 2027 Die Bundesregierung plant, die Richtlinie nun erst Anfang 2027 in nationales Recht umzusetzen. Bis dahin verstößt Deutschland gegen EU-Recht. Durch die versäumte Frist riskiert das Land rechtliche Sanktionen der Europäischen Kommission. Sobald die Regeln greifen, müssen größere Unternehmen Lohnunterschiede offenlegen und dürfen keine Fragen mehr zu früheren Gehältern stellen. Gleichzeitig erhalten Arbeitnehmer stärkere Instrumente, um ungerechte Bezahlung anzufechten.

Quelle