dbb kritisiert Besoldungsreform: Verfassungswidrige Gehaltsberechnung für Beamte
Stilla Sagerdbb kritisiert Besoldungsreform: Verfassungswidrige Gehaltsberechnung für Beamte
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat umfangreiche Nachbesserungen am Regierungsentwurf für die Besoldungsreform gefordert. Die geplanten Änderungen betreffen die Berechnung der Beamtengehälter, darunter Annahmen über das Einkommen von Partnern sowie Anpassungen der Besoldungstabellen. Zwar unterstützt der dbb einige Reformvorhaben, Teile des Entwurfs stuft der Verband jedoch als verfassungswidrig ein.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Abschaffung des sogenannten „Alleinverdiener-Prinzips“ bei der Gehaltsberechnung. Stattdessen wird künftig ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr zugrunde gelegt. Der dbb kritisiert dies als ungerecht, da Beamte keinen Einfluss auf das Einkommen ihrer Partner hätten. Nach Auffassung des Verbandes handelt es sich dabei um einen unzulässigen Eingriff in die Besoldungsansprüche.
Die Reform sieht zudem höhere Einstiegsgehälter für Bundesbeamte vor: Neue Beschäftigte sollen direkt in die zweite Besoldungsstufe eingestuft werden können. Diese Änderung begrüßt der dbb, lehnt jedoch andere Aspekte entschieden ab. So fallen die geplanten Gehaltserhöhungen für Beamte der B-Besoldungsgruppe geringer aus als für Kollegen in der A-Gruppe. Besonders problematisch sei die Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die nach Ansicht des dbb verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge.
In seiner Stellungnahme verweist der Verband auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Der aktuelle Entwurf erfülle diese Vorgaben nicht. Auf Nachfrage äußerte sich das Bundesinnenministerium nicht zu den Bedenken hinsichtlich der B-Besoldung.
Der dbb fordert eine faire und verfassungskonforme Gehaltsstruktur. Sollte die Reform wie geplant umgesetzt werden, stünden Beamten der höheren Laufbahnen geringere Erhöhungen zu als ihren Kollegen in der A-Gruppe. Die Kritik des Verbandes könnte zu Verzögerungen oder Änderungen am endgültigen Gesetzestext führen.






