Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von CDU-Politiker Amthor auf Twitter
Bernd-Dieter RingAutor gewinnt Prozess nach Beleidigung von CDU-Politiker Amthor auf Twitter
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ auf Twitter zu einer Strafe verurteilt worden war. Der Fall, der auf Grundlage von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet wurde, wirft Fragen nach der Meinungsfreiheit und dem Einsatz von Strafbefehlen bei Bagatelldelikten auf. Der Autor fordert nun eine Reform oder gar Abschaffung des Gesetzes.
Der Vorfall ereignete sich vor vier Jahren, als der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor auf Twitter beleidigte. Die Staatsanwaltschaft verfolgte den Fall von Amts wegen – also ohne formelle Anzeige – nach Paragraf 188, der Beleidigungen gegen Amtsträger unter Strafe stellt. Gegen den Autor wurde ein Strafbefehl über 90 Tagessätze verhängt, ein in Deutschland gängiges Verfahren, bei dem mehr als die Hälfte aller Strafsachen ohne Gerichtsverhandlung erledigt werden.
Der Autor legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, und der Fall landete schließlich vor Gericht. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, doch der Autor zeigt sich besorgt über die weiteren Konsequenzen für normale Bürger. Paragraf 188 unterliegt einer Verjährungsfrist von fünf Jahren, und Verurteilungen werden rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt wird. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hatte das Gesetz bereits kritisiert, da es potenziell abweichende Meinungen unterdrücken könne.
Obwohl der Autor einer Verurteilung entging, wirft der Fall grundsätzliche Fragen zu Meinungsfreiheit und Rechtsverfahren in Deutschland auf. Paragraf 188 ermöglicht Strafverfolgungen ohne Anzeige des Opfers, und Strafbefehle umgehen oft eine richterliche Prüfung. Die Erfahrungen des Autors deuten darauf hin, dass selbst bei späterer Einstellung des Verfahrens die Drohung mit rechtlichen Konsequenzen kritische Äußerungen gegenüber Amtsträgern abschrecken könnte.






