Apotheker zahlen 2024 deutlich höhere Mitgliedsbeiträge in mehreren Bundesländern
Antonio KlotzApotheker zahlen 2024 deutlich höhere Mitgliedsbeiträge in mehreren Bundesländern
Apotheker in mehreren deutschen Bundesländern müssen in diesem Jahr mit höheren Mitgliedsbeiträgen rechnen. Änderungen in den Landesgesetzen haben den Kreis der Beitragspflichtigen erweitert, während einige Apothekerkammern ihre Gebührenstrukturen anpassen, um steigende Kosten zu bewältigen.
In Berlin zahlen angestellte Apotheker nun jährlich 294 Euro – eine Erhöhung um 100 Euro gegenüber 2023. Auch in Sachsen sind die Beiträge gestiegen: Beschäftigte Mitglieder entrichten nun 228 Euro, zuvor waren es 152 Euro. Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) muss zudem seit einer Novelle des Heilberufsgesetzes auch nicht berufstätige Apotheker in Hessen zur Kasse bitten, sofern sie dort ihren Wohnsitz haben.
Die LAK hat die Beiträge für das laufende Jahr halbiert, um übermäßige finanzielle Rücklagen abzubauen. Dennoch wird der Arbeitsaufwand der Kammer steigen, da sie Rentner und inaktive Mitglieder in ihrem Zuständigkeitsbereich identifizieren muss. Die Gebührenordnungen werden entsprechend angepasst, um diese neue Gruppe zu berücksichtigen.
In Niedersachsen entfällt die Pharmazeutische Zeitung (PZ) künftig als Bestandteil des Mitgliedspakets. Freiwillige Mitglieder zahlen dort nun einen Mindestquartalsbeitrag von 40 Euro.
Die Änderungen bedeuten für viele Apotheker – insbesondere in Berlin und Sachsen – höhere Kosten. Gleichzeitig kommen auf die Kammern zusätzliche Verwaltungsaufgaben zu, etwa die Erfassung und Abrechnung nicht berufstätiger Mitglieder. Die Anpassungen spiegeln einen größeren Trend wider: die Umstrukturierung der Berufsbeiträge in den verschiedenen Bundesländern.






